Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
20.06.2024
Sonstiges
12.03.2024
Sonstiges
01.11.2023
Sonstiges
31.05.2023
Sonstiges
27.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.09.2022
Sonstiges
22.07.2022
Sonstiges
18.07.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
05.04.2022
Eröffnungen
19.01.2022
Sicherungsmaßnahmen
01.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
19.10.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
04.08.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
24.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
16.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.02.2017 bis zum 31.12.2017
06.04.2017
Neueintragungen